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Bezugsquellen und Tipps zu glutenfreien Produkten

Beachten Sie vor jedem Kauf die Zutatenliste. Finden Sie auf der Zutatendeklaration von zusammengesetzten Lebensmitteln keine glutenhaltige Zutat und keinen Hinweis auf eine Kontamination mit Gluten (z.B. "enthält Gluten" oder "enthält Weizen"), so können Sie davon ausgehen, dass es sich um ein Produkt handelt, dass gemäss Rezeptur glutenfrei ist.
Trägt ein Produkt den Vermerk "glutenfrei", liegt der Glutengehalt unter dem gesetzlich zulässigen Grenzwert.
Das Glutenfrei-Symbol (durchgestrichene Ähre im Kreis) auf der Packung schafft Sicherheit und Vertrauen. Es ist ein Markenzeichen, das die Glutenfreiheit von Lebensmitteln auszeichnet. Untenstehend finden Sie eine Liste mit den aktuell lizenzierten Produkten.

Glutenfrei
- Agar-Agar (Bindemittel aus Algen)
- Amaranth (1), Buchweizen (1)
- Carrageen (Bindemittel aus Rotalgen)
- Chufa, Chufanuss
- Dextrose
- E-Nummern
- Fonio (Hirseart) (1)
- Fructo-Oligosaccharide, Glukosesirup
- Glutamate (Geschmacksverstärker
- E-Nrn. 620 bis 625)
- Guarkernmehl (Bindemittel)
- Erdmandel
- Hanfkörner
- Hefe (Würfelhefe, Trockenhefe)
- Hirse (1)
- Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen etc.
- Inulin
- Johannisbrotkernmehl (Bindemittel)
- Kassava
- Kastanien (Maroni), Kastanienmehl (1)
- Kichererbsen, Kichererbsenmehl (1)
- Kuzu (jap. Hülsenfrucht, Bindemittel)
- Leinsamen
- Lezithin
- Linsen, Linsenmehl (1)
- Lupine, Lupinenmehl (1)
- Mais, Maismehl (1)
- Maltit
- Maltodextrin, Maltose
- Maniok, Manioka
- Marantemehl (tropische Stärkepflanze)
- Oligofructose
- Pfeilwurzmehl (tropische Stärkepflanze)
- Quinoa (1)
- Quorn (5) (Pilzeiweiss)
- Reis (weisser, roter, schwarzer, Langkorn, Rundkorn etc., asiatischer Klebereis), Reismehl (1)
- Ribel resp. Ribelmais (1)
- Sago
- Soja, Sojabohnenmehl (1), Sojamilch (5), Sojalezithin
- Sorghum (Hirseart),
- Stärke, modifizierte Stärke
- Tapioka
- Tarakernmehl (Bindemittel)
- Teff (1) (äthiopische Graspflanze)
- Tofu (5)
- Whiskey, Wodka
- Wildreis (zizania acuatica)
- Xanthan (Bindemittel)
- Yams
- Zichorien

Glutenhaltig
- Aleuronat (Handelsname für Weizengluten)
- Bier, Bierhefe, Bierhefeextrakt (2)
- Bulgur, Couscous, Dinkel, Einkorn, Emmer, Gerste, Grünkern, Hartweizen
- Hostien
- Khorasan Weizen (oft erhältlich unter dem Namen Kamut)
- Malz, Malzextrakt (3)
- Oblaten
- Roggen
- Seitan (asiatisches Weizenprotein)
- Triticale (Kreuzung zwischen Weizen und Roggen)
- Ur-Dinkel
- Viogerm (Handelsname für Folsäure aus Weizenkeimen)
- Weizen, Weizenprotein, Weizenstärke (4), modifizierte Weizenstärke (4)
(1) sofern keine Kontamination mit glutenhaltigen Getreiden.
(2) mengenabhängig: reine Bierhefeextraktprodukte sind nicht empfohlen, kleine Mengen Bierhefeextrakt z.B. in Gewürzmischungen sind erlaubt.
(3) mengenabhängig: Produkte auf der Basis von Malzextrakt wie Ovomaltine und Ovosport sind nicht empfohlen, Malzextrakt in kleinen Anteilen (z.B. als Aromastoff in Schokolade) ist in der Regel möglich.
(4) mengenabhängig: Produkte wie Epifin sind nicht empfohlen, Weizenstärke als Zutat in kleiner Menge z.B. in einer Saucenmischung ist in der Regel möglich. Es gibt auch eine speziell gereinigte „glutenfreie Weizenstärke“, welche v.a. in den nordischen Ländern in glutenfreien Spezialprodukten eingesetzt wird. Es gibt aber Zöliakie-Betroffene, die Produkte auf der Basis dieser glutenfreien Weizenstärke nicht vertragen.
(5) Zutatenliste überprüfen: sind die Produkte rein aus Soja oder Quorn, dann gelten sie als glutenfrei.