Informationen zur Lizenzierung

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für die Lizenzierung mit dem Glutenfrei-Symbol.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Glutenfrei-Symbol in Kürze

 

Wer ist Lizenzgeber?
Das Symbol der durchgestrichenen Ähre ist auf europäischer Ebene sowie in den USA ein
eingetragenes Warenzeichen. Die Zöliakie-Gesellschaften besitzen dafür das weltweite Copyright.
In der Schweiz ist die IG Zöliakie im Besitz der Verwendungsrechte und kann das Symbol gemäss
den Vorgaben der Association of European Coeliac Societies (AOECS) im Rahmen eines Lizenzvertrags
an Produzenten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein vergeben.

 

Welche Produkte können lizenziert werden?
Das Glutenfrei-Symbol wird für verarbeitete und verpackte Lebensmittel vergeben, die aus einer oder mehreren Zutaten hergestellt werden und den Glutengehalt von 20 mg/kg pro verkaufsfertigem Produkt nicht überschreiten. Die Produkte können zertifiziert werden, wenn die Zutaten entweder von Natur aus glutenfrei sind oder wenn die Inhaltsstoffe speziell gereinigt werden. Beispielsweise kann Weizenstärke speziell gereinigt werden und so für die Produktion von kontrolliert glutenfreien Produkten verwendet werden. Eine vollständige Liste der Produkte, die nicht lizenziert werden können, finden Sie im AOECS-Standard für glutenfreie Lebensmittel.

 

Weshalb braucht es die Lizenzierung?
Das Symbol vermittelt Sicherheit für Zöliakie-Betroffene: Sie sehen auf einen Blick, dass es sich um ein kontrolliert glutenfreies Produkt handelt. Auch die Produktionsbetriebe profitieren von einer Lizenzierung, denn ihre Produkte werden von Zöliakiegesellschaften europaweit für die glutenfreie Diät empfohlen. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Zöliakiebetroffenen Produkte mit dem Glutenfrei Symbol bevorzugen.

 

Wie erkennt man ein korrekt lizenziertes Produkt?
Konsumentinnen und Konsumenten erkennen kontrollierte glutenfreie Produkte am Symbol der durchgestrichenen Ähre, das zusammen mit einer achtstelligen Registrierungsnummer abgebildet ist. Die Registrierungsnummer setzt sich zusammen aus Ländercode – Unternehmenscode – Produktnummer. Wenn das zertifizierte Lebensmittel glutenfreien Hafer enthält, dann trägt das Produkt zusätzlich die Bezeichnung Hafer / Avoine.

So kommen Sie zur Zertifizierung mit dem Glutenfrei-Symbol

Für die erfolgreiche Prüfung des Antrags zur Nutzung des Glutenfrei-Symbols benötigen wir diese Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Angaben zum (geschätzten) Gesamtjahresumsatz mit glutenfreien Produkten und ggf. Anteil Export der glutenfreien Produkte mit Auflistung der Exportländer.
  • Gluten-Analysezertifikate aller Produkte mit der R5-Sandwich ELISA (Mendez-) Methode eines akkreditierten Labors (die Analysemethode sowie das Produkt muss auf dem Analysezertifikat ersichtlich sein)
  • HACCP-Konzept adaptiert auf die jeweiligen Produktionsprozesse
  • Audit der Produktionsstätten nach dem AOECS-Standard, einem AOECS Glutenfree-Addendum zu einem Audit nach GFSI-Standard oder ein Auditzertifikat nach dem glutenfreien BRCGS-Standard (Gluten-Free Certification Program).
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Bestätigung der kantonalen Lebensmittelbehörde

 

Schritt 1
Lesen Sie diese Seite aufmerksam durch und kontaktieren Sie bei Fragen die Geschäftsstelle der IG Zöliakie der Deutschen Schweiz (info@zoeliakie.ch; 061 271 62 17).

 

Schritt 2
Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die Konformität aller Produkte sicher. Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit allen oben genannten Dokumente bei der Geschäftsstelle ein. Bitte beachten Sie, dass es zu Verzögerungen bei der Lizenzierung kommen kann, wenn nicht alle oben genannten Dokumente eingereicht werden.

Wenn Sie über ein Audit nach dem AOECS-Standard, einem AOECS Glutenfree-Addendum zu einem Audit nach GFSI-Standard oder über ein Audit nach dem glutenfreien BRCGS-Standard (Gluten-Free Certification Program) verfügen, so senden Sie uns diesen Auditbericht zu. Falls Sie über kein solches Audit verfügen, wird die IG Zöliakie zu einem späteren Zeitpunkt ein Audit bei Ihnen durchführen.
Wir benötigen zudem ein auf Ihre Produktionsabläufe adaptiertes HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Point System) gemäss Punkt 7 und Anhang II des AOECS-Standards für glutenfreie Lebensmittel. Das HACCP-Konzept ist auch gemäss Art. 75 lit. a Ziff. 2 der Schweizer Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Pflicht für Lebensmittelbetriebe.

 

Schritt 3
Nach der erfolgreichen Prüfung des Antragsformulars erhalten Sie den Lizenzvertrag zur Unterschrift zusammen mit der Aktontorechnung. Sie erhalten zudem die Lizenznummer der zertifizierten Produkte sowie eine hochauflösende digitale Version des Glutenfrei-Symbols.

 

Schritt 4
Senden Sie einen Entwurf des GzD Ihres Verpackungslayouts zur Prüfung an die IG Zöliakie. Die IG Zöliakie wird die korrekte Darstellung des Glutenfrei-Symbols sowie der Lizenznummer und der Zutatenliste überprüfen.

 

Nach der Lizenzierung mit dem Glutenfrei-Symbol

Neue Produkte können jederzeit zu Ihrem Lizenzvertrag hinzugefügt werden. Für die Vergabe einer neuen Lizenznummer benötigen wir die Glutenanalyse des neuen Produkts sowie allenfalls ein Audit der Produktionsstätte. 

Die Glutenanalysen aller zertifizierten Produkte sowie die Auditzertifikte müssen jährlich an die Geschäfsstelle der IG Zöliakie eingereicht werden.

 

Einreichung von Analysen
Wenn der Produzent belegen kann, dass die Produktion verschiedener Produkte über die gleiche Maschine erfolgt, sind Mischanalysen gestattet. In diesem Fall kann nach dem Audit des Produktionsstandorts durch die IG Zöliakie festgelegt werden, dass bis zu vier identische Produkte gleichzeitig analysiert werden dürfen. Mischanalysen müssen in jedem Fall durch die IG Zöliakie genehmigt werden.

 

Audits der IG Zöliakie
Neue Lizenznehmer ohne zusätzliche Zertifizierungen im Bereich Lebensmittelstandard: Im ersten halben Jahr und ein Jahr nach Lizenzbeginn wird eine Zertifizierung durch den Lizenzgeber durchgeführt. Wenn keine Beanstandungen festgestellt wurden und weder der Produktionsstandort noch die Produktionsabläufe geändert wurden oder andere grosse Veränderungen vorgenommen wurden, kann ein Audit alle zwei Jahre vereinbart werden.
Neue Lizenznehmer mit zusätzlichen Zertifizierungen im Bereich Lebensmittelstandard: Im ersten Jahr nach Lizenzbeginn wird ein Audit durch den Lizenzgeber durchgeführt. Wenn alle Lebensmittelstandards eingehalten werden, wird alle 3 – 5 Jahre ein Audit durch den Lizenzgeber durchgeführt.
Neue Lizenznehmer mit einer Zertifizierung nach dem glutenfreien BRCGS-Standard ("Gluten-Free Certification") benötigen kein zusätzliches Audit durch die IGZ.

Die Preise für ein Audits durch die IG Zöliakie sind folgendermassen festgelegt (exkl. MWST):

  • Unternehmen mit einem Vertriebsumsatz mit glutenfreien Produkten bis CHF 200'000
    CHF 500, exkl. Reisespesen / Glutenanalyse
  • Unternehmen mit einem Vertriebsumsatz mit glutenfreien Produkten zwischen CHF 200'001 – 500’000
    CHF 1000, exkl. Reisespesen / Glutenanalyse
  • Unternehmen mit einem Vertriebsumsatz mit glutenfreien Produkten ab CH 500’001
    CHF 1500, exkl. Reisespesen / Glutenanalyse

 

Lizenzgebühr

Die Lizenzgebühren basieren auf den gemeldeten Umsatzzahlen der glutenfreien lizenzierten Produkte. Die Lizenzgebühren sind als Akontozahlung für die Abrechnungsperiode vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres zu leisten. Im ersten Vertragsjahr ist die Lizenzgebühr pro rata für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode geschuldet.