Steuerabzug für Zöliakie wird reduziert – die IGZ bleibt dran!
Menschen mit Zöliakie können aktuell bei den Steuern eine Pauschale von CHF 2’500 für besondere Ernährungskosten geltend machen. Ab der Steuerperiode 2027 wird dieser Abzug auf CHF 1’500 reduziert.
Der Bund hat das entsprechende Kreisschreiben überarbeitet, in dem die Pauschale für behinderungsbedingte Kosten festgelegt ist. Die neue Regelung gilt ab der Steuerperiode 2027.
Weitere Informationen zur Änderung, zur Einordnung der IGZ und zu den nächsten Schritten findest du in unserem Informationsschreiben:
Hast du Fragen zur Änderung oder zum Steuerabzug bei Zöliakie? Dann kannst du dich gerne an tina.toggenburger@zoeliakie.ch wenden.
